Ein Verein ist eine Gemeinschaft, die sich zusammen geschlossen hat, um einen bestimmten Zweck zu fördern. Wir haben uns zusammengeschlossen, um gemeinsam Hörspiele zu produzieren. Bevor wir den Verein gegründet haben, haben wir eine Satzung geschrieben. Die braucht jeder Verein, der sich eintragen lassen möchte.
Die Formen der Mitgliedschaft unterscheiden sich im wesentlichen in den Rechten der Mitglieder. Mitglieder mit einer aktiven Mitgliedschaft haben alle Rechte. Sie können an den Abstimmungen der Mitgliederversammlungen teilnehmen und können sich auch zur Wahl stellen. Mitglieder mit einer passiven Mitgliedschaft können ebenfalls mit abstimmen, können sich aber nicht zur Wahl stellen (siehe § 11 Abs. 1 S. 4 der Satzung). Dies gilt auch für Mitglieder mit einer Produktionsmitgliedschaft. Hier kommt aber noch eine weitere Besonderheit hinzu. Die Mitgliedschaft ist befristet auf die Dauer einer Produktion (siehe § 4 Abs. 3 der Satzung). Nach Abschluss der Produktion läuft die Mitgliedschaft von allein aus.
Wir haben eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 18,00 Euro und einen Beitrag in Höhe von 8,00 Euro monatlich. Der Beitrag ist halbjährlich zu entrichten.
Im ersten Quartal 2022 werden wir eine ausdifferenzierte Beitragsordnung beschließen. Es soll ein ermäßigter Beitrag eingeführt werden.
Du schreibst dem Vorstand eine E-Mail oder einen Brief und teilst ihm mit, dass Du austreten möchtest.
Der Austritt ist, bei Mitgliedern mit einer aktiven oder passiven Mitgliedschaft, ist nur zum Jahresende möglich. Er muss drei Monate vorher erklärt werden (§ 5 Abs. 4 der Satzung).
Die Produktionsmitgliedschaft ist befristet auf die Dauer der Produktion und läuft automatisch ab.
He wow! Toll, dass Du bei uns Mitglied werden möchtest. Wir melden uns so bald wie möglich bei Dir.
Oh, da ist etwas schief gelaufen. Bitte versuche es erneut.
Hörspielkunstverein
audio-mar e.V.
Buchenweg 5
35041 Marburg
Telefon: 06421 8408440
Telefax: 06421 8408441
E-Mail: info@audio-mar.de